Unsere FAQ
Satzung des B.S.V.
Spielregeln
Airsoft - Warum?
 
Informationen: Satzung des B.S.V.
§1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Bayerischer Softairverein.
2. Der Sitz befindet sich in Grafing/Wolfratshausen
§2 Zweck
1.

Der Verein bezweckt das Ausüben des Softairsports in Österreich und/ oder anderen Ländern, jedoch nicht in Deutschland

2.

Der Verein gibt allen deutschen und ausländischen Softairspielern die Möglichkeit sich zu treffen und den Softairsport legal auszuüben

§3 Mitgliedschaft
1.

Mitglied des Vereins kann jede Person werden die mindestens 18 Jahre alt ist.

2.

Kein Mitglied darf einem anderen Softairteam angehören.

3.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

4.

Über die Aufnahme einer Person in den Verein entscheidet der Vorstand.

5.

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss.

6.

Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit aus dem Verein auszutreten

7.

Der Austritt erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

8.

Der Ausschluss kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsregeln erfolgen.

9.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§4 Mitgliedsbeiträge
1.

Über die Höhe und Anzahl der Mitgliedsbeiträge entscheiden der Vorstand und die Mitglieder.

2.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die entsprechenden Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag monatlich auf das Vereinskonto zu überweisen.

3.

Auf Beschluss des Vorstands und der Mitglieder können die Beiträge jederzeit geändert werden, falls ein plausibler Grund vorliegt.

4.

Von denjenigen, die ihren Monatsbeitrag nicht rechtzeitig leisten, darf der Vorstand Strafgeld beziehen, sofern diese Spieler Mitglied bleiben wollen. Ansonsten erfolgt der Ausschluß aus dem Verein.

§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§6 Der Vorstand
1.

Der Vorstand besteht aus zwei der insgesamt fünf Gründer des Vereins.

2.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis er von 75% der Mitglieder abgewählt wird.

3.

Der Vorstand trifft die Entscheidungen und führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

4.

Der Vorstand ist verpflichtet, die Meinungen der einzelnen Mitglieder anzuhören und in seine Entscheidung mit einzubeziehen.

5.

Der Vorstand hat das Recht, zusätzliche Organe zum Verein hinzuzufügen und auch wieder zu entfernen.

6.

Im Streitfall innerhalb des Vorstands, bekommt der Teil mit den, objektiv gesehen, gewichtigeren Argumenten Recht. Darüber entscheiden jedoch die Squadleader.

7.

Der Vorstand und die Squadleader sind für die Organisation zuständig, dürfen jedoch, falls notwendig, Helfer bestimmen.

§7 Die Squads
1. Ein Squad besteht aus:
a) dem Squadleader
b) den Spielern
2.

Der Squadleader ist verpflichtet, den Vorstand in der Organisation bestmöglich zu unterstützen und seine Gruppe zu organisieren. Er hat die Aufgabe, die ihm untergeordneten Spieler im Spiel anzuführen und ihnen neueste Informationen, Neuerungen und Spieltermine, die den Verein betreffen, mitzuteilen. Desweiteren hat der Squadleader darauf zu achten, dass die Ausrüstung seiner Spieler dem Standard des Teams entspricht.

3.

Die Spieler haben die Anweisungen des Vorstands und ihres Squadleaders genau zu befolgen.

4.

Die Squads werden vom Vorstand wohnort- bzw. ausrüstungs- oder organisationsspezifisch zusammengestellt und dürfen von diesem auch jederzeit geändert werden.

5.

Die Squadleader werden, nach einer schriftlichen Bewerbung, ebenfalls vom Vorstand bestimmt.

6.

Jeder Squad hat das Recht, sich einen eigenen, vom Vorstand vorher bestätigten Namen zu geben. Dieser Name muss die Mitgliedschaft des Squads beim Verein erkennen lassen.

§8 Die Mitgliederversammlung
1.

Die Mitgliederversammlung als solches, existiert nicht. Der Grund hierfür liegt darin, dass sie nicht benötigt wird und auf Grund der zu großen Distanzen zwischen den Wohnorten der Mitglieder schwer zu organisieren ist. Stattdessen wurde ein internes Forum auf der Homepage des Vereins eingerichtet.

2.

Das nur für Mitglieder sichtbare Teamforum des Vereins ersetzt die Mitgliederversammlung, indem es als Diskussionsforum genutzt wird.

3.

Der Vorstand sollte seine Entscheidungen nach den Beschlüssen des Teamforums richten.

§9 Kassenprüfung
1.

Die Kassenprüfung findet halbjährlich statt.

2.

Die Squadleader haben zu jeder Kassenprüfung 3 Kassenprüfer zu wählen.

3.

Die Kassenprüfer dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.

4.

Die Kassenprüfer handeln ehrenamtlich.

5.

Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. Über das Ergebnis wird im Teamforum Bericht erstattet.

§10 Auflösung oder Aufhebung des Vereins
1.

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung fällt das Vereinsvermögen an die Mitglieder des Vereins. Das Geld wird durch die Anzahl der Mitglieder geteilt.

2.

Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine spezielle Mitgliederversammlung mit der im § 41 BGB festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

3.

Diese spezielle Mitgliederversammlung erfolgt durch ein persönliches Treffen der Mitglieder an einem mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegebenen Datum.

§11 Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung ist dem Vorstand, unter dem verpflichtenden Einbezug der Meinung der Squadleader, vorbehalten.

§12 Neutralität

Der Verein als solches ist politisch neutral und betreibt diesbezüglich keinerlei Aktivitäten.

§13 Haftungsausschluss
1.

Der BSV übernimmt keine Haftung im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen.

2.

Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das Softairprojektil eines anderen entstanden ist.

3.

Die §§ 13.1 und 13.2 gelten nur bei Beschädigungen während des Spiels.

§14 Einhaltung der Satzung und der Spielregeln
1.

Jedes Mitglied hat die Satzung und die Spielregeln einzuhalten.

2.

Jeder Spieler, der an einem vom Verein organisiertem Spiel beteiligt ist, hat sich an die Spielregeln zu halten.

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